§ 2 FPVO 1993

FPVO 1993 - Fertigpackungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
  1. (1)Absatz einsDie zulässigen Abweichungen vom Nennvolumen sind in der nachstehenden Tabelle festgelegt:

Nennvolumen Vn

Zulässige Abweichungen

(Plus und Minus)

Milliliter

in % von Vn

in Milliliter

50

bis

100

 

3

100

bis

200

 

3

200

bis

300

 

6

300

bis

500

 

2

500

bis

1 000

 

10

1 000

bis

5 000

 

1

  1. (2)Absatz 2Die Fehlergrenzen für das Randvollvolumen sind gleich den Fehlergrenzen für das Nennvolumen.
In Kraft seit 22.12.1993 bis 31.12.9999
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