Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
(1)Absatz einsDie zulässigen Abweichungen vom Nennvolumen sind in der nachstehenden Tabelle festgelegt:
Nennvolumen Vn
Zulässige Abweichungen
(Plus und Minus)
Milliliter
in % von Vn
in Milliliter
50
bis
100
–
3
100
bis
200
3
–
200
bis
300
–
6
300
bis
500
2
–
500
bis
1 000
–
10
1 000
bis
5 000
1
–
(2)Absatz 2Die Fehlergrenzen für das Randvollvolumen sind gleich den Fehlergrenzen für das Nennvolumen.
In Kraft seit 22.12.1993 bis 31.12.9999
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