§ 24b FPG Visa an der Außengrenze

FPG - Fremdenpolizeigesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Visa D können einem Fremden an der Außengrenze auf Antrag erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 lit. b, c und Abs. 2 Visakodex erfüllt sind und kein Visumsversagungsgrund gegeben ist.

In Kraft seit 20.07.2015 bis 31.12.9999
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