Visa D können einem Fremden an der Außengrenze auf Antrag erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 lit. b, c und Abs. 2 Visakodex erfüllt sind und kein Visumsversagungsgrund gegeben ist. Visa D können einem Fremden an der Außengrenze auf Antrag erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Artikel 35, Absatz eins, Litera b,, c und Absatz 2, Visakodex erfüllt sind und kein Visumsversagungsgrund gegeben ist.
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