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Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung – FPG-DV)
StF: BGBl. II Nr. 450/2005
Änderung
BGBl. II Nr. 201/2015BGBl. II Nr. 229/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008BGBl. I Nr. 84/2017, wird – hinsichtlich der §§ 17 Abs. 3, 28 Abs. 2 und 30 Abs. 3 im Einvernehmen mit der Bundesministerindem Bundesminister für europäischeEuropa, Integration und internationale AngelegenheitenÄußeres sowie hinsichtlich des § 24a Abs. 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres – verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung – FPG-DV)
StF: BGBl. II Nr. 450/2005
Änderung
BGBl. II Nr. 201/2015BGBl. II Nr. 229/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008BGBl. I Nr. 84/2017, wird – hinsichtlich der §§ 17 Abs. 3, 28 Abs. 2 und 30 Abs. 3 im Einvernehmen mit der Bundesministerindem Bundesminister für europäischeEuropa, Integration und internationale AngelegenheitenÄußeres sowie hinsichtlich des § 24a Abs. 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres – verordnet: