§ 4 FlugAbgG Berechnung der Flugabgabe

FlugAbgG - Flugabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Flugabgabe bemisst sich nach der Lage des Zielflugplatzes und der Anzahl der beförderten Passagiere.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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