Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:
1. | Ablauf des Zuschusszeitraums; | |||||||||
2. | Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses; | |||||||||
3. | Entziehung der Zuschussleistung; | |||||||||
4. | Verzicht; | |||||||||
5. | Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution; | |||||||||
6. | missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte. |
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