Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars per E-Mail einen (bei dieser am XXXX einlangenden) Verlängerungsantrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren, auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale, gab keine weiteren an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhaften Personen an und kreuzte als Anspruchsvor... mehr lesen...