§ 38c FLAG

FLAG - Familienlastenausgleichsgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat Richtlinien zu erlassen, in denen das Nähere bestimmt wird. Die Richtlinien sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen.

In Kraft seit 01.01.1988 bis 31.12.9999
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