Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Öffentliche Abgaben können vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 7 Abs. 5 und 8 Abs. 5 nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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