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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
II. Abgabenwesen.
§ 5. Öffentliche Abgaben können vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 7 Abs. 5 ,und 8 Abs. (5), und 8, Abs. (5), nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.
II. Abgabenwesen.
§ 5. Öffentliche Abgaben können vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 7 Abs. 5 ,und 8 Abs. (5), und 8, Abs. (5), nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.