Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Paragraph 131,
§ 69 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 417/1996 tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft. Paragraph 69, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1996, tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.
In Kraft seit 21.08.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 131 EStG 1988
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 131 EStG 1988 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 131 EStG 1988