§ 130 EStG 1988

EStG 1988 - Einkommensteuergesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Paragraph 130,

§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft. Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 5, Litera d, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1994, tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.

In Kraft seit 27.08.1994 bis 31.12.9999
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