Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016)Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 1 EKV 2016Anzeigeformular gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EKV 2016 Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 01.08.2018 bis 31.12.9999
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