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(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 255/2017, Artikel 2, Z 11, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 2 wird der Verweis „Richtlinie 2004/39/EG“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2014/65/EU“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2017,, Artikel 2, Ziffer 11,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 2 wird der Verweis „Richtlinie 2004/39/EG“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2014/65/EU“ ersetzt.“)
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 255/2017, Artikel 2, Z 11, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 2 wird der Verweis „Richtlinie 2004/39/EG“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2014/65/EU“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2017,, Artikel 2, Ziffer 11,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 2 wird der Verweis „Richtlinie 2004/39/EG“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2014/65/EU“ ersetzt.“)