Anl. 2 EKV

EKV - Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016)

 

Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 2 EKV 2016

Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung/Unterschreitung von gesetzlichen Beteiligungsgrenzen

 

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 01.08.2018 bis 31.12.9999
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