3.Ziffer 3Kenntnis über den Stand der technischen Entwicklung auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens,
4.Ziffer 4Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und
5.Ziffer 5Kenntnis der Besonderheiten des Eisenbahnunternehmens.
In Kraft seit 15.03.2003 bis 31.12.9999
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