Art. 7 EGEO

EGEO - Exekutionsordnung - Einführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die gesetzlichen Vorschriften sowie die in Staatsverträgen enthaltenen Vereinbarungen, wodurch gewisse Sachen, Rechte und Forderungen der Exekution wegen Geldforderungen oder einem zugunsten von Geldforderungen stattfindenden Sicherungsverfahren ganz entzogen oder derlei Exekutions- und Sicherungsmaßregeln in Ansehung solcher Sachen, Rechte und Forderungen nur in bestimmten Grenzen und unter bestimmten Beschränkungen zugelassen werden, sind in Wirksamkeit geblieben.

In Kraft seit 18.01.1953 bis 31.12.9999
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