Dienstleistungsgesetz (DLG) Fundstelle

DLG - Dienstleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz – DLG)
StF: BGBl. I Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 317 AB 523 S. 124. BR: 8582 AB 8594 S. 801.)
[CELEX-Nr.: 32006L0123]

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1. Ziel

§ 2. Anwendungsbereich

§ 3. Ausnahmen

§ 4. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 5. Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Einheitlicher Ansprechpartner und Behörde

§ 6. Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner

§ 7. Informationspflichten des einheitlichen Ansprechpartners

§ 8. Unterstützung des einheitlichen Ansprechpartners

§ 9. Informationspflichten der Behörde

§ 10. Elektronisches Verfahren

§ 11. Vorlage von Originaldokumenten oder von beglaubigten Kopien

3. Abschnitt

Genehmigungen

§ 12. Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung

§ 13. Empfangsbestätigung

4. Abschnitt

Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 14. Zuständigkeiten

§ 15. Verbindungsstelle

§ 16. Ausnahmen von der Verwaltungszusammenarbeit

§ 17. Grundsätze

§ 18. Verwaltungszusammenarbeit hinsichtlich im Bundesgebiet niedergelassener Dienstleistungserbringer

§ 19. Verwaltungszusammenarbeit hinsichtlich in anderen EWR-Staaten niedergelassener Dienstleistungserbringer

§ 20. Verwaltungszusammenarbeit bei Ausnahmen im Einzelfall

§ 21. Vorwarnungsmechanismus

5. Abschnitt

Informationen über den Dienstleistungserbringer, Gleichbehandlung

§ 22. Informationen über den Dienstleistungserbringer

§ 23. Gleichbehandlungsgebot

§ 24. Verwaltungsübertretungen

6. Abschnitt

Beirat

§ 25. Einrichtung und Verfahren

§ 26. Aufgaben

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 27. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 28. Inkrafttreten

§ 29. Vollziehung

§ 30. Verweisungen

§ 31. Umsetzungshinweis

Anmerkung

Das Dienstleistungsgesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 100/2011 kundgemacht.

In Kraft seit 22.11.2011 bis 31.12.9999
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