Dienstleistungsgesetz (DLG) Fundstelle

DLG - Dienstleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 22.11.2011

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Ziel

§ 2.

Anwendungsbereich

§ 3.

Ausnahmen

§ 4.

Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 5.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Einheitlicher Ansprechpartner und Behörde

§ 6.

Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner

§ 7.

Informationspflichten des einheitlichen Ansprechpartners

§ 8.

Unterstützung des einheitlichen Ansprechpartners

§ 9.

Informationspflichten der Behörde

§ 10.

Elektronisches Verfahren

§ 11.

Vorlage von Originaldokumenten oder von beglaubigten Kopien

3. Abschnitt
Genehmigungen

§ 12.

Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung

§ 13.

Empfangsbestätigung

4. Abschnitt
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 14.

Zuständigkeiten

§ 15.

Verbindungsstelle

§ 16.

Ausnahmen von der Verwaltungszusammenarbeit

§ 17.

Grundsätze

§ 18.

Verwaltungszusammenarbeit hinsichtlich im Bundesgebiet niedergelassener Dienstleistungserbringer

§ 19.

Verwaltungszusammenarbeit hinsichtlich in anderen EWR-Staaten niedergelassener Dienstleistungserbringer

§ 20.

Verwaltungszusammenarbeit bei Ausnahmen im Einzelfall

§ 21.

Vorwarnungsmechanismus

5. Abschnitt
Informationen über den Dienstleistungserbringer, Gleichbehandlung

§ 22.

Informationen über den Dienstleistungserbringer

§ 23.

Gleichbehandlungsgebot

§ 24.

Verwaltungsübertretungen

6. Abschnitt
Beirat

§ 25.

Einrichtung und Verfahren

§ 26.

Aufgaben

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 27.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 28.

Inkrafttreten

§ 29.

Vollziehung

§ 30.

Verweisungen

§ 31.

Umsetzungshinweis

In Kraft seit 22.11.2011 bis 31.12.9999
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