Unbeschadet des § 81k (Lex rei sitae) gilt für Transaktionen im Rahmen eines geregelten Marktes ausschließlich das Recht, das auf derartige Transaktionen anwendbar ist (geregelte Märkte). Unbeschadet des Paragraph 81 k, (Lex rei sitae) gilt für Transaktionen im Rahmen eines geregelten Marktes ausschließlich das Recht, das auf derartige Transaktionen anwendbar ist (geregelte Märkte).
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