Anl. 6 BVergG 2018

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.12.2024

In die Bekanntmachung gemäß § 56 und in die Bekanntgabe gemäß § 61 aufzunehmende Angaben

TEIL A

In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist oder vorgesehen werden kann.

4.

CPV-Codes.

5.

Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“.

6.

Datum der Absendung der Bekanntmachung der Vorinformation im Beschafferprofil.

TEIL B

In der Vorinformation aufzuführende Angaben

I. Obligatorische Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können.

3.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

4.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist oder vorgesehen werden kann.

5.

CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

7.

Kurzbeschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.

8.

Wenn die Vorinformation nicht als Bekanntmachung dient, voraussichtlicher Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für den (die) in der Vorinformation genannten Auftrag (Aufträge).

9.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

10.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

11.

Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das GPA fällt oder nicht.

II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dient

1.

Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) bekunden sollten.

2.

Art des Vergabeverfahrens (nichtoffene Verfahren, ob mit oder ohne dynamisches Beschaffungssystem, oder Verhandlungsverfahren).

3.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird;

b)

ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz kommt.

4.

Soweit bereits bekannt, Zeitrahmen für die Bereitstellung der Produkte beziehungsweise die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags.

5.

Soweit bereits bekannt, Teilnahmebedingungen, einschließlich

a)

gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf;

b)

gegebenenfalls Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist;

c)

einer Kurzbeschreibung der Eignungskriterien.

6.

Soweit bereits bekannt, Kurzbeschreibung der Zuschlagskriterien.

7.

Soweit bereits bekannt, geschätzte Gesamtgrößenordnung des (der) Auftrags (Aufträge); bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

8.

Fristen für den Eingang der Interessenbekundungen.

9.

Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind.

10.

Sprache oder Sprachen, in denen die Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote abzugeben sind.

11.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine elektronische Einreichung der Angebote oder Anträge auf Teilnahme gefordert beziehungsweise akzeptiert wird;

b)

Aufträge elektronisch erteilt werden;

c)

die Rechnungstellung elektronisch erfolgt;

d)

die Zahlung elektronisch erfolgt.

12.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13.

Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

TEIL C

In der Auftragsbekanntmachung aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Ausschreibungsunterlagen abgerufen werden können.

3.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

4.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

5.

CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

7.

Beschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.

8.

Geschätzte Gesamtgrößenordnung des (der) Auftrags (Aufträge); bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

9.

Zulässigkeit oder Verbot von Änderungsvorschlägen.

10.

Zeitrahmen für die Bereitstellung beziehungsweise Ausführung der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags.

11.

Bei Rahmenvereinbarungen Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe für eine etwaige Laufzeit von mehr als vier Jahren. Soweit möglich, Angabe des Werts oder der Größenordnung und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge sowie gegebenenfalls vorgeschlagene Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmer.

12.

Bei einem dynamischen Beschaffungssystem Angabe der vorgesehenen Dauer des Bestehens dieses Systems. Soweit möglich, Angabe des Werts oder der Größenordnung und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.

13.

Teilnahmebedingungen, darunter

a)

gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf;

b)

gegebenenfalls Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist; Hinweis auf die entsprechende Rechts- oder Verwaltungsvorschrift;

c)

Liste und Kurzbeschreibung der die persönliche Lage der Unternehmer betreffenden Kriterien, die zu ihrem Ausschluss führen können, sowie der Eignungskriterien; etwaige einzuhaltende Mindeststandards; Angabe der Informationserfordernisse (Eigenerklärungen, Unterlagen).

14.

Art des Vergabeverfahrens; gegebenenfalls Rechtfertigungsgründe für ein beschleunigtes Verfahren (für offene und nichtoffene Verfahren und Verhandlungsverfahren).

15.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird;

b)

ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz kommt;

c)

eine elektronische Auktion stattfindet (bei offenen oder nichtoffenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren).

16.

Falls der Auftrag in mehrere Lose unterteilt ist, Angabe, ob die Möglichkeit besteht, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen; Angabe einer etwaigen Begrenzung der Zahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können. Wird ein Auftrag nicht in Lose aufgeteilt, Angabe der Gründe hierfür, es sei denn, dass diese Information im Vergabevermerk enthalten ist.

17.

Für nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, den wettbewerblichen Dialog oder Innovationspartnerschaften, falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots, zu Verhandlungen oder zum Dialog aufgefordert werden sollen, zu verringern: Mindestanzahl und gegebenenfalls auch Höchstanzahl der Bewerber und objektive Kriterien für die Auswahl der jeweiligen Bewerber.

18.

Bei einem Verhandlungsverfahren, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft gegebenenfalls Angabe, dass das Verfahren in aufeinander folgenden Etappen abgewickelt wird, um die Zahl der zu verhandelnden Angebote beziehungsweise der zu erörternden Lösungen schrittweise zu verringern.

19.

Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

20.

Zuschlagskriterien: Sofern nicht das erfolgreiche Angebot allein aufgrund des Preises ermittelt wird, geht, müssen das Kostenmodell oder die Kriterien für das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot sowie deren Gewichtung genannt werden, falls sie nicht in den Spezifikationen beziehungsweise im Fall des wettbewerblichen Dialogs in der Beschreibung enthalten sind.

21.

Frist für den Eingang der Angebote (offenes Verfahren) oder der Teilnahmeanträge (nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, dynamische Beschaffungssysteme, wettbewerbliche Dialoge, Innovationspartnerschaften).

22.

Anschrift, an die die Angebote beziehungsweise Teilnahmeanträge zu richten sind.

23.

Bei offenen Verfahren:

a)

Bindefrist;

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote;

c)

Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen.

24.

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge abzufassen sind.

25.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine elektronische Einreichung der Angebote oder Anträge auf Teilnahme akzeptiert wird;

b)

Aufträge elektronisch erteilt werden;

c)

eine elektronische Rechnungstellung akzeptiert wird;

d)

die Zahlung elektronisch erfolgt.

26.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

27.

Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

28.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

29.

Bei wiederkehrenden Aufträgen Angaben zum geplanten Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen.

30.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

31.

Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das GPA fällt oder nicht.

32.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL D

In der Vergabebekanntmachung aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

4.

CPV-Codes.

5.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

6.

Beschreibung der Beschaffung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.

7.

Art des Vergabeverfahrens; im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung Begründung.

8.

Gegebenenfalls Angaben, ob

a)

eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde;

b)

ein dynamisches Beschaffungssystem zum Einsatz gekommen ist.

9.

Bei der Vergabe des Auftrags beziehungsweise der Aufträge angewandtes Kostenmodell oder angewandte Zuschlagskriterien. Gegebenenfalls Angabe, ob eine elektronische Auktion stattgefunden hat (bei offenen oder nichtoffenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren).

10.

Datum des Abschlusses des Auftrags (der Aufträge) im Anschluss an dessen (deren) Vergabe beziehungsweise Datum der Rahmenvereinbarung(en) im Anschluss an die Entscheidung über deren Abschluss.

11.

Anzahl der für jede Vergabe eingegangenen Angebote, darunter

a)

Anzahl der Angebote kleiner und mittlerer Unternehmen,

b)

Anzahl der Angebote aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland,

c)

Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.

12.

Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Bieters (Bieter), darunter

a)

Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein kleines oder mittleres Unternehmen ist,

b)

Angabe, ob der Auftrag an eine Gruppe von Unternehmern (gemeinsames Unternehmen, Konsortium oder andere) vergeben wurde.

13.

Wert des (der) erfolgreichen Angebots (Angebote) oder das höchste und das niedrigste Angebot, die bei der Vergabe berücksichtigt wurden.

14.

Gegebenenfalls für jede Zuschlagserteilung Wert und Teil des Auftrags, der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird.

15.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

16.

Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für die Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

17.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

18.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

19.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL E

In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Wettbewerbsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Wettbewerbsunterlagen abgerufen werden können.

3.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

4.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

5.

CPV-Codes. Bei Unterteilung des Auftrags in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6.

Beschreibung der Hauptmerkmale des Projekts.

7.

Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.

8.

Art des Wettbewerbs (offen oder nichtoffen).

9.

Bei einem offenen Wettbewerb Frist für die Einreichung von Projekten.

10.

Bei einem nichtoffenen Wettbewerb:

a)

gewünschte Teilnehmerzahl;

b)

gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer;

c)

Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer;

d)

Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge.

11.

Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.

12.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

13.

Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den öffentlichen Auftraggeber bindend ist.

14.

Gegebenenfalls Angabe der an alle Teilnehmer zu leistenden Zahlungen.

15.

Angabe, ob die Aufträge im Anschluss an den Wettbewerb an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden können oder nicht.

16.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

17.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL F

In Bekanntmachungen über die Ergebnisse eines Wettbewerbs aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers.

3.

Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist.

4.

CPV-Codes.

5.

Beschreibung der Hauptmerkmale des Projekts.

6.

Wert der Preise.

7.

Art des Wettbewerbs (offen oder nichtoffen).

8.

Kriterien für die Bewertung der Projekte.

9.

Datum der Entscheidung des Preisgerichts.

10.

Anzahl der Teilnehmer

a)

Anzahl der Teilnehmer, bei denen es sich um KMU handelt;

b)

Anzahl der ausländischen Teilnehmer.

11.

Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Gewinners (der Gewinner) des Wettbewerbs und Angabe dazu, ob es sich beim Gewinner (den Gewinnern) um kleine und mittlere Unternehmen handelt.

12.

Angaben darüber, ob der Wettbewerb mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für das (die) bekanntgegebene(n) Projekt (Projekte) relevant sind.

14.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL G

In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2.

CPV-Codes.

3.

NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauaufträgen beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort für Lieferungen und Leistungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

4.

Beschreibung des Auftrags vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge beziehungsweise Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.

5.

Die etwaige durch die Änderung bedingte Preiserhöhung.

6.

Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.

7.

Tag der Entscheidung über die Auftragsvergabe.

8.

Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) neuen Unternehmer(s).

9.

Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

10.

Name und Anschrift der Aufsichtsstelle und der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

11.

Daten und Angaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für den (die) bekanntgegebenen Auftrag (Aufträge) relevant sind.

12.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL H

In Bekanntmachungen von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.

2.

NUTS-Code für die Hauptbaustelle bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Lieferungen und Dienstleistungen.

3.

Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich der CPV-Codes.

4.

Teilnahmebedingungen, darunter gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf, und gegebenenfalls Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.

5.

Frist(en) für die Kontaktierung des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf die Teilnahme.

6.

Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Vergabeverfahrens.

TEIL I

In Vorinformationen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.

2.

Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich des geschätzten Gesamtwerts des Auftrags und der beziehungsweise der Code(s) der CPV-Nomenklatur.

3.

Soweit bereits bekannt:

a)

NUTS-Code für die Hauptbaustelle bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Lieferungen und Dienstleistungen.

b)

Zeitrahmen für die Bereitstellung der Lieferungen beziehungsweise die Ausführung der Bauarbeiten oder Dienstleistungen und, soweit möglich, Laufzeit des Auftrags.

c)

Teilnahmebedingungen, darunter gegebenenfalls Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, der geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf, und gegebenenfalls Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.

d)

Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Vergabeverfahrens.

4.

Hinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag (den Aufträgen) mitteilen müssen, sowie Angabe der Frist für den Eingang der Interessenbekundungen sowie der Anschrift, an die die Interessenbekundungen zu richten sind.

TEIL J

In Bekanntmachungen über die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen aufzuführende Angaben

1.

Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.

2.

Kurzbeschreibung des betreffenden Auftrags einschließlich der Nummer(n) der CPV-Nomenklatur.

3.

NUTS-Code für die Hauptbaustelle bei Bauarbeiten beziehungsweise NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Lieferungen und Dienstleistungen.

4.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

5.

Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).

6.

Für jeden vergebenen Auftrag Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Unternehmer(s).

7.

Sonstige einschlägige Auskünfte.

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 6 BVergG 2018


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 6 BVergG 2018 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

13 Entscheidungen zu Anl. 6 BVergG 2018


Entscheidungen zu § anlage6 BVergG 2018


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 6 BVergG 2018


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 6 BVergG 2018 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BVergG 2018 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 5 BVergG 2018
Anl. 7 BVergG 2018