Anl. 12 BVergG 2018

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Unionsrechtlich vorgeschriebene Modelle der Lebenszykluskostenrechnung
gemäß § 92 Abs. 4 und § 263 Abs. 4

 

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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