Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
Unionsrechtlich vorgeschriebene Modelle der Lebenszykluskostenrechnung gemäß § 92 Abs. 4 und § 263 Abs. 4Unionsrechtlich vorgeschriebene Modelle der Lebenszykluskostenrechnung gemäß Paragraph 92, Absatz 4 und Paragraph 263, Absatz 4,
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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