§ 378 BVergG 2018 Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 oder des Bundesvergabegesetzes 2006 verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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