Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Bauaufträge nach § 4 Abs. 2 und 3Bauaufträge nach Paragraph 4, Absatz 2 und 3
Errichtung von
Krankenhäusern
Sportanlagen
Erholungsanlagen
Freizeitanlagen
Schulen und Hochschulen
Verwaltungsgebäuden
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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