Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Teilnahme am Dialog oder zur Interessensbestätigung
1.Ziffer einsDie Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme am Dialog gemäß § 123 Abs. 8 hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:Die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme am Dialog gemäß Paragraph 123, Absatz 8, hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
a)Litera aeinen Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung,
b)Litera bden Tag, bis zu dem die Angebote bzw. Lösungsvorschläge eingehen müssen, die Anschrift bzw. die elektronische Adresse der Stelle, bei der sie einzureichen sind, sowie die Sprache, in der sie abzufassen sind,
c)Litera cbeim wettbewerblichen Dialog den Termin und den Ort des Beginns der Dialogphase sowie die verwendete Sprache,
d)Litera ddie Bezeichnung der Unterlagen, die gegebenenfalls zum Nachweis der Eignung oder der Anforderungen gemäß § 87 noch beizufügen sind unddie Bezeichnung der Unterlagen, die gegebenenfalls zum Nachweis der Eignung oder der Anforderungen gemäß Paragraph 87, noch beizufügen sind und
e)Litera edie im Verhältnis der ihnen zuerkannten Bedeutung festgelegten oder gegebenenfalls gereihten Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Ausschreibung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung enthalten sind.
2.Ziffer 2Die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme am Dialog gemäß § 290 Abs. 8 hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:Die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme am Dialog gemäß Paragraph 290, Absatz 8, hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
a)Litera aeinen Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung,
b)Litera bden Tag, bis zu dem die Angebote bzw. Lösungsvorschläge eingehen müssen, die Anschrift bzw. die elektronische Adresse der Stelle, bei der sie einzureichen sind, sowie die Sprache, in der sie abzufassen sind,
c)Litera cbeim wettbewerblichen Dialog den Termin und den Ort des Beginns der Dialogphase sowie die verwendete Sprache,
d)Litera ddie Bezeichnung der Unterlagen, die gegebenenfalls beizufügen sind,
e)Litera edie im Verhältnis der ihnen zuerkannten Bedeutung festgelegten oder gegebenenfalls gereihten Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Ausschreibung, in der Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung enthalten sind, und
f)Litera ffür den Fall, dass die Bekanntmachung im Wege einer Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems erfolgt ist, gegebenenfalls Angabe, ob das Angebot, dem der Zuschlag erteilt werden soll, im Wege einer elektronischen Auktion ermittelt werden soll bzw. Angabe, ob das Angebot in Form eines elektronischen Kataloges abgegeben werden oder das Angebot einen elektronischen Katalog beinhalten soll.
3.Ziffer 3Die Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 124 bzw. § 291 hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:Die Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Paragraph 124, bzw. Paragraph 291, hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
a)Litera aArt und Umfang des Auftrages, einschließlich aller Optionen auf zusätzliche Aufträge, und, sofern möglich, eine Einschätzung der Frist für die Ausübung dieser Optionen; bei wiederkehrenden Aufträgen Art und Umfang auch, sofern möglich, das voraussichtliche Datum der Veröffentlichung zukünftiger Bekanntmachungen für diese Leistungen,
b)Litera bdie Art des Verfahrens (nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren),
c)Litera cgegebenenfalls den Zeitpunkt, zu dem die Erbringung der Leistung beginnt bzw. abgeschlossen werden soll,
d)Litera dgegebenenfalls Angabe, ob das Angebot, dem der Zuschlag erteilt werden soll, im Wege einer elektronischen Auktion ermittelt werden soll bzw. Angabe, ob das Angebot in Form eines elektronischen Kataloges abgegeben werden oder das Angebot einen elektronischen Katalog beinhalten soll,
e)Litera eAnschrift bzw. elektronische Adresse des Auftraggebers,
f)Litera falle wirtschaftlichen und technischen Anforderungen, finanziellen Sicherheiten und Angaben, die von den Unternehmern verlangt werden,
g)Litera gdie Art des Auftragsgegenstandes
h)Litera hdie im Verhältnis der ihnen zuerkannten Bedeutung festgelegten oder gegebenenfalls gereihten Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Ausschreibung enthalten sind.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 15 BVergG 2018
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 15 BVergG 2018 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 15 BVergG 2018