Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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