Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Wenn Funktionen nach dieser Verordnung von Frauen ausgeübt werden, so kann die weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.
In Kraft seit 29.12.1995 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 BUV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 BUV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 BUV