§ 26 BUV § 26

BUV - Brand- und Unfallbekämpfungsvorschrift

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1.

die Feuerschutzverordnung, LGBl. Nr. 66/1935;

2.

die Feuerwehrorganisationsverordnung, LGBl. Nr. 65/1935;

3.

die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Verwendung der Ortsfeuerwehren, LGBl. Nr. 5/1937.

(2) § 4 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 34/2014 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 06.08.2014 bis 31.12.9999
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