Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 80 Abs. 2 dritter Satz, 88 Abs. 3 erster Satz und 181 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2017 treten mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 03.08.2017 bis 31.12.9999
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