§ 367 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 152 Abs. 1 Z 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2019 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

In Kraft seit 10.01.2019 bis 31.12.9999
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