Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 44 Abs. 1 Z 2, 212a samt Überschrift und 241a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 15.06.2013 bis 31.12.9999
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