Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Die §§ 44 Abs. 1 Z 2, 212a samt Überschrift und 241a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 15.06.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 341 BSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 341 BSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 341 BSVG