§ 334 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 30 Abs. 3 letzter Satz und Abs. 5 sowie § 204 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 treten mit 1. Juli 2012 in Kraft.

In Kraft seit 25.04.2012 bis 31.12.9999
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