§ 324 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die §§ 89 Abs. 4 und 219a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/2010 treten rückwirkend mit 20. April 2002 in Kraft.

In Kraft seit 15.12.2010 bis 31.12.9999
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