Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1) Die §§ 4 Z 2, 22 Abs. 2, 25 Abs. 4, 31 Abs. 3 und 55 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) § 31 Abs. 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
In Kraft seit 31.12.2010 bis 31.12.9999
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