Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Die §§ 4 Z 2, 22 Abs. 2, 25 Abs. 4, 31 Abs. 3 und 55 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) § 31 Abs. 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
In Kraft seit 31.12.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 330 BSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 330 BSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 330 BSVG