Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 68 Abs. 6, 140 Abs. 13 und 146 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.9999
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