§ 10 BSpkV

BSpkV - Bausparkassengesetzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes, BGBl. 1993/880 in der Fassung BGBl. II 2001/412 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes, BGBl. 1993/880 in der Fassung BGBl. römisch II 2001/412 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 bis § 9 sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 317/2024 treten mit 30. November 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 5 bis Paragraph 9, sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2024, treten mit 30. November 2024 in Kraft.
In Kraft seit 21.11.2024 bis 31.12.9999
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