Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Verschlüsse an Bedienungsöffnungen der Anschlagpunkte müssen so ausgeführt sein, daß sie sich vom Fördergestell oder Fördergefäß aus öffnen und schließen lassen.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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