Ein Umbau liegt auch dann vor, wenn solche Änderungen selbst nur ein einzelnes Geschoß betreffen. Bei Umbau von über 50% der Geschossfläche ist eine Bauanzeige nicht ausreichend. In der BO ist für mich kein Hinweis zur Definition der Flächen zu finden. Meine Frage: Wie bzw wann werden die Fläc... mehr lesen...
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