Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Bei Eckbauplätzen und Eckbaulosen mit zwei oder mehreren Fronten wird die anrechenbare Frontlänge um 25% ermäßigt. Diese Ermäßigung erstreckt sich nur auf Fronten bis 25 m.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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