§ 14 BMG

BMG - Bundesministeriengesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(Entfällt; Abschnitt A Art. IV Abs. 1 und 2 Z 2 der Kundmachung)

In Kraft seit 21.02.1986 bis 31.12.9999
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