Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.
In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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