1.Ziffer einsAngelegenheiten des Kabinetts des Bundesministers sowie des Büros des Staatssekretärs, soweit ein solcher dem Bundesminister beigegeben ist.
2.Ziffer 2Repräsentationsangelegenheiten des Bundesministeriums, soweit es sich dabei nicht um Angelegenheiten handelt, die nach dem Teil 2 in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes oder des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen.
3.Ziffer 3Personalangelegenheiten, Aus- und Weiterbildung, Anwerbung, Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der Bediensteten sowie Vorbereitung und Bewirtschaftung (Durchführung) des Personalplanes des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
5.Ziffer 5Angelegenheiten der Dokumentation und Information, der Registraturen und Behördenbibliotheken, der Statistik sowie der elektronischen Datenverarbeitungsanlagen des Ressortbereiches unter Berücksichtigung der notwendigen und wünschenswerten Koordination und Konzentration.
6.Ziffer 6Angelegenheiten der Unterbringung des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
7.Ziffer 7Haushaltsangelegenheiten des Bundesministeriums einschließlich der Jahres- und Monatsvoranschläge, der Bewirtschaftung finanzgesetzlicher Ausgabenermächtigungen, des Kassendienstes sowie der Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen für den Ressortbereich und Behandlung der den Ressortbereich betreffenden Einschauberichte des Rechnungshofes; Angelegenheiten des Beschaffungswesens für den Ressortbereich, soweit sich aus dem Teil 2 nicht anderes ergibt; Erwerb von Anteilsrechten an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie auf Sachgebieten tätig sind, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind; Verwaltung solcher Anteilsrechte des Bundes.
8.Ziffer 8Wahrnehmung des Leitungs- und Weisungsrechtes (Art. 20 Abs. 1 B-VG) gegenüber allen nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen, die Aufgaben auf Sachgebieten besorgen, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind (Fachaufsicht).Wahrnehmung des Leitungs- und Weisungsrechtes (Artikel 20, Absatz eins, B-VG) gegenüber allen nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen, die Aufgaben auf Sachgebieten besorgen, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind (Fachaufsicht).
9.Ziffer 9Wahrnehmung der Dienstaufsicht (§ 4) gegenüber den Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.Wahrnehmung der Dienstaufsicht (Paragraph 4,) gegenüber den Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
10.Ziffer 10Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen.
11.Ziffer 11Angelegenheiten der Verleihung staatlicher Auszeichnungen und Titel an Bedienstete des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches sowie für Verdienste auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind.
12.Ziffer 12Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur Vorbereitung der Verhandlung von Staatsverträgen oder sonstigen Völkerrechtsgeschäften notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen handelt und soweit im Teil 2 nicht anderes bestimmt ist.
13.Ziffer 13Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur innerstaatlichen Durchführung eines Staatsvertrages oder eines sonstigen Völkerrechtsgeschäftes notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen handelt und soweit im Teil 2 nicht anderes bestimmt ist.
14.Ziffer 14Angelegenheiten des Bevölkerungswesens, der Raumordnung, der Forschung und des Förderungswesens auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind. (BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 3)Angelegenheiten des Bevölkerungswesens, der Raumordnung, der Forschung und des Förderungswesens auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind. Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Art. römisch eins Ziffer 3,)
15.Ziffer 15Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur Sicherung einer umfassenden Landesverteidigung oder aus Anlaß einer internationalen Krise, eines Krieges oder im Gefolge eines solchen zur Sicherung der einheitlichen Führung der Wirtschaft notwendig erscheinen.
16.Ziffer 16Individuelle Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- und Dienstnehmerhaftpflichtangelegenheiten des Ressortbereiches.
17.Ziffer 17Legalisierung (Überbeglaubigung) von Urkunden, deren Ausstellung in den Ressortbereich fällt.
Teil 2 A. Bundeskanzleramt
1.Ziffer einsAngelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fällt.Dazu gehören insbesondere auch:Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik.Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen.Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern.Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union; Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in Angelegenheiten des Europäischen Rates; Erteilung von Weisungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (I, II) und für mit diesem eng zusammenarbeitende Gruppen, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union; Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in Angelegenheiten des Europäischen Rates; Erteilung von Weisungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (römisch eins, römisch II) und für mit diesem eng zusammenarbeitende Gruppen, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.Rechtliche Angelegenheiten der Europäischen Integration, insbesondere Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union.Wirtschaftliche Koordination, einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels.Koordination von Grundsatzfragen des europäischen Haushalts inklusive des mehrjährigen Finanzrahmens; zusammenfassende Behandlung der europäischen Strukturpolitik.Koordination in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung.Koordination des Nationalen Sicherheitsrates.Auskunftsrecht für den Bundeskanzler und den Vizekanzler beim Heeresnachrichtenamt, beim Abwehramt und bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst.Anlassbezogene Koordination innerstaatlicher Maßnahmen zur Bewältigung überregionaler oder internationaler Krisen oder Katastrophen.Koordination in Angelegenheiten der Telekommunikation, Informationstechnologien und Medien.Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes.
2.Ziffer 2Informationstätigkeit der Bundesregierung.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung.Angelegenheiten des Sprechers der Bundesregierung mit der Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien über die Arbeit der Bundesregierung durch Darlegung und Erläuterung ihrer Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Dazu gehören insbesondere auch die Durchführung von Pressekonferenzen, Interviews und Hintergrundgespräche zu politischen Themen, die Herausgabe von gemeinsamen Pressemitteilungen, die Erteilung von Auskünften auf Medienanfragen und Koordination der Pressesprecher der Bundesministerien sowie die Steuerung und Koordination der Aufgabenstellungen des Bundespressedienstes.Pressedienst mit Ausnahme der Angelegenheiten der Presseattachés; Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk und Fernsehen sowie audiovisuelle Berichterstattung.Organisations- und Personalangelegenheiten des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei.
3.Ziffer 3Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der organisatorischen Angelegenheiten und der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes; Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte.Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung.Angelegenheiten der Landesverfassungen.Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.
4.Ziffer 4Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
4a.Ziffer 4 aAllgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens.
5.Ziffer 5Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen.Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts.Kundmachungswesen des Bundes.Angelegenheiten der Einrichtung und Organisation der Bundesministerien.Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision.Allgemeine Angelegenheiten der Registraturen, der Behördenbibliotheken und der Statistik.Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements, insbesondere
a)Litera aallgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen, wirkungsorientierten und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation sowie eines solchen Verwaltungsmanagements, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen;
b)Litera ballgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform und -innovation und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings jeweils einschließlich der Koordinierung mit Ausnahme der Angelegenheiten der Rechtsbereinigung;
c)Litera czentrale Koordination der Gleichstellung in der Wirkungsorientierung durch die Wirkungscontrollingstelle des Bundes;
d)Litera dallgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung;
e)Litera eallgemeine Angelegenheiten des Formularwesens.
6.Ziffer 6Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren.
7.Ziffer 7Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
8.Ziffer 8Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
9.Ziffer 9Angelegenheiten des Parteienrechts; Parteien- und Parteienakademieförderungen.
10.Ziffer 10Allgemeine Angelegenheiten der Information und Dokumentation sowie des Datenschutzes.
11.Ziffer 11Angelegenheiten der Archive.Dazu gehört insbesondere auch die Führung des Österreichischen Staatsarchivs.
12.Ziffer 12Angelegenheiten des Kultus.
13.Ziffer 13Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
13a.Ziffer 13 aFörderungen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes verfolgter religiöser Minderheiten.
14.Ziffer 14Grundsatzfragen der Förderung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes und der Bekämpfung von Antisemitismus.
15.Ziffer 15Angelegenheiten der Volksgruppen.
16.Ziffer 16Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
17.Ziffer 17Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
18.Ziffer 18Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
19.Ziffer 19Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
20.Ziffer 20Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
a)Litera aWohnungswesen;
b)Litera böffentliche Abgaben;
c)Litera cEhe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
d)Litera dSozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
e)Litera eVolksbildung.
21.Ziffer 21Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
22.Ziffer 22Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik.Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung.Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
23.Ziffer 23Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
24.Ziffer 24Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.Personalplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung.Personalkapazitätscontrolling.Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen.Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens.Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde sowie der Bundesdisziplinarbehörde.Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes und Setzung von Maßnahmen zur Förderung der Mobilität im Bundesdienst (Mobilitätsmanagement).
25.Ziffer 25Angelegenheiten der Integration.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
26.Ziffer 26Angelegenheiten des Zivildienstes.
27.Ziffer 27Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.Dazu gehört insbesondere auch:Allgemeine Digitalisierungsstrategie.Angelegenheiten des E-Governments.Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Datenökonomie einschließlich Open Data.Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Künstlichen Intelligenz.Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der elektronischen Aktenführung im Bund (ELAK im Bund).
B. Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
1.Ziffer einsKoordination in Angelegenheiten der nationalen und internationalen Wohnungspolitik.
1a.Ziffer eins aBaukoordination, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien fällt.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
3.Ziffer 3Angelegenheiten der Filmförderung.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Landesverteidigung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus fallen; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek.
5.Ziffer 5Angelegenheiten des Denkmalschutzes.
5a.Ziffer 5 aAngelegenheiten der Architektur und Baukultur, nationale und internationale Koordinierungsstellen.
6.Ziffer 6Angelegenheiten des öffentlichen Büchereiwesens und der Hofmusikkapelle.
7.Ziffer 7Angelegenheiten der kulturellen Stiftungen und Fonds.
8.Ziffer 8Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts; Angelegenheiten der Digitalisierung im Medienbereich.
9.Ziffer 9Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens.Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
10.Ziffer 10Angelegenheiten der Wiener Zeitung GmbH.
11.Ziffer 11Angelegenheiten des Sports.
12.Ziffer 12Mitwirkung bei der Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union.
C. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
1.Ziffer einsAuswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der Außenpolitik in allen Bereichen der staatlichen Vollziehung.Angelegenheiten des Völkerrechts.Verhandlung von Staatsverträgen.Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich gegenüber ausländischen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich internationaler Organisationen sowie der Verkehr mit diesen.Unbeschadet Artikel 65, Absatz eins, B-VG Vertretung der Republik Österreich gegenüber ausländischen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich internationaler Organisationen sowie der Verkehr mit diesen.Sonstige Angelegenheiten internationaler Organisationen.Angelegenheiten der ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich und ihrer Funktionäre sowie der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.Angelegenheiten der Diplomatenpässe.Angelegenheiten des zwischenstaatlichen Zeremoniells.Angelegenheiten des Auszeichnungswesens, soweit es Ausländer oder ausländische Auszeichnungen und Titel betrifft.Schutz österreichischer Staatsbürger und ihres Vermögens im Ausland und gegenüber dem Ausland.Vermittlung von Rechts- und Amtshilfe.Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration.Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union mit Ausnahme der Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.Mitwirkung bei der Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union und Vertretung der österreichischen Interessen in der Europäischen Union.Angelegenheiten der Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten und den Staaten der Gemeinschaft der unabhängigen Staaten.Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation.Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen. Dazu gehören auch die Angelegenheiten der österreichischen Delegation bei der OECD in Paris.Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen.Angelegenheiten der Diplomatischen Akademie.Angelegenheiten der Konsulargebühren.Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften der dem Bundesministerium unterstehenden österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie Koordination der internationalen Entwicklungspolitik.Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Koordination in Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung.Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung.
D. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
1.Ziffer einsAngelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.Dazu gehören insbesondere auch:
a)Litera aArbeitsvertragsrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
b)Litera bArbeitnehmerschutzrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;Arbeitsinspektorate.
c)Litera cArbeits- und Betriebsverfassungsrecht.Dazu gehören insbesondere auch:Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;Angelegenheiten des Schlichtungswesens;Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
d)Litera dKollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.Dazu gehören insbesondere auch:Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
2.Ziffer 2Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
3.Ziffer 3Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung.
4.Ziffer 4Allgemeine Sozialpolitik.
5.Ziffer 5Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
6.Ziffer 6Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
7.Ziffer 7Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
8.Ziffer 8Koordination in Pflegeangelegenheiten.
9.Ziffer 9Allgemeine Bevölkerungspolitik.
10.Ziffer 10Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
11.Ziffer 11Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt.
12.Ziffer 12Angelegenheiten des Gesundheitswesens.Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Gesundheitspolitik.Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung einschließlich des überregionalen Gesundheitskrisenmanagements.Strukturpolitik und -planung, Gesundheitssystementwicklung. Leistungsorientierte Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen, Informations- und Klassifikationssysteme im Gesundheitswesen, Gesundheitsberichterstattung, Qualität im Gesundheitswesen, Gesundheitsinformatik und Gesundheitstelematik.Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung.Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.Angelegenheiten der Arbeitsmedizin.Angelegenheiten der Sportmedizin.Hygienewesen und Impfwesen.Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes und der medizinischen Radiologie; medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der Radiopharmaka.Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten.Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens.Überwachung und Bekämpfung des Missbrauches von Alkohol und Suchtgiften einschließlich der bundesweiten Drogenkoordination.Apotheken- und Arzneimittelwesen; Preisregelung auf diesem Gebiet; Angelegenheiten der Unabhängigen Heilmittelkommission.Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs.Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens.Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.
13.Ziffer 13Angelegenheiten des Veterinärwesens.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der Anwendung von veterinärmedizinischen Arzneimitteln und tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen.Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.Angelegenheiten der Tierärzte und der sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport.
14.Ziffer 14Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen, klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten und der sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen.
15.Ziffer 15Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen.Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.Nahrungsmittelhygiene.Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Nahrungsmittelkontrolle.
16.Ziffer 16Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
17.Ziffer 17Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.Dazu gehören insbesondere auch:Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung.Evaluierung der Konsumentenpolitik, Verbraucherforschung, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation.Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.
E. Bundesministerium für Bildung
1.Ziffer einsKoordination im Bereich der Elementarpädagogik.
2.Ziffer 2Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Ziffer 3, des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
3.Ziffer 3Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der schulischen Stiftungen und Fonds.Dazu zählt insbesondere die Innovationsstiftung für Bildung.
5.Ziffer 5Angelegenheiten der schulischen Mobilitätsprogramme.
F. Bundesministerium für Finanzen
1.Ziffer einsAngelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Bundesfinanzen.Dazu gehören insbesondere auch:Erstellung des Bundesfinanzrahmen- sowie des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.Allgemeine Angelegenheiten der Wirkungsorientierung der Haushaltsführung, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.Budgetäre Angelegenheiten der Europäischen Union.Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden; Angelegenheiten der Bundesverwaltungsabgaben.Zollwesen.Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.
3.Ziffer 3Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.
4.Ziffer 4Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.Dazu gehören insbesondere auch:Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen.Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs.Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht.Punzierungswesen mit Ausnahme der Angelegenheiten der Punzierungskontrolle.Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
5.Ziffer 5Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
6.Ziffer 6Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
7.Ziffer 7Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere:Verfügung über Bundesvermögen.Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt.Angelegenheiten der Staatskredite, der Bundeshaftungen und der Finanzschulden.Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.
8.Ziffer 8Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen und Angelegenheiten der Aufsicht über die Abschlussprüfung einschließlich der Legistik.
9.Ziffer 9Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.Dazu gehören insbesondere auch:Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.
10.Ziffer 10Budget- und Finanzcontrolling.Dazu gehört insbesondere auch das Finanzcontrolling für ausgegliederte Rechtsträger des Bundes.
11.Ziffer 11Angelegenheiten der IT und Organisation des Rechnungswesens, des Zahlungsverkehrs sowie des Buchhaltungswesens des Bundes.
12.Ziffer 12Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
13.Ziffer 13Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
14.Ziffer 14Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundesbahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.
15.Ziffer 15Angelegenheiten des Bergwesens.
16.Ziffer 16Angelegenheiten der BRZ GmbH.
G. Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
1.Ziffer einsKoordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.Dazu gehören insbesondere auch:Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreamings.Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.Koordination in Angelegenheiten der sozioökonomischen Gleichstellung.Förderungen und andere Zuwendungen im Bereich der Gleichstellung und Stärkung von Frauen einschließlich Stiftungen und Fonds.Koordination in Angelegenheiten der Prävention von und des Schutzes vor Gewalt gegen Frauen sowie Geschäftsführung der „Nationalen Koordinierungsstelle Gewalt gegen Frauen“.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
3.Ziffer 3Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlung.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der öffentlichen Universitäten, einschließlich betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken.Angelegenheiten der Privathochschulen.Angelegenheiten der Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge).Angelegenheiten der wissenschaftlichen Forschung einschließlich der zentralen Einrichtungen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie, Institute of Science and Technology – Austria, Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie der OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung.Angelegenheiten der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, Berufsausbildung und Berufsfortbildung.Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens.Angelegenheiten der studentischen Interessenvertretung und der Studienbeihilfen und Stipendien.Angelegenheiten der Studentenmensen sowie der Förderung des Baus von Studentenheimen.Angelegenheiten der wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen.Angelegenheiten der wissenschaftlichen Forschung und der internationalen wissenschaftlichen Mobilitätsprogramme, des Europäischen Forschungsraums sowie der europäischen Rahmenprogramme.
4a.Ziffer 4 aAngelegenheiten des Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrates.
5.Ziffer 5Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
6.Ziffer 6Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds.Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
7.Ziffer 7Angelegenheiten der Volksbildung.
H. Bundesministerium für Inneres
1.Ziffer einsAngelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Maßnahmen der Wiederherstellung der subjektiven und objektiven Sicherheit von Verbrechensopfern.Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen mit Ausnahme des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens sowie des Spreng- und Schießmittelwesens im Bergbau.Internationale polizeiliche Kooperation.Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem; Ein- und Auswanderungswesen.Fremdenpolizei und Meldewesen einschließlich der Angelegenheiten der Einwohnerverzeichnisse.Untersuchung von Grenzzwischenfällen.Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung; Asyl; Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.Volkszählungswesen.Vereins- und Versammlungsrecht.Die nicht im Dienst der Strafrechtspflege zu besorgenden Angelegenheiten der Pressepolizei einschließlich solcher, die sich auf neue Medien beziehen.Wappenwesen.Veranstaltungswesen.Passangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe.Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen einschließlich der Angelegenheiten des Rettungswesens und der Feuerwehr.Koordination in Angelegenheiten des staatlichen Krisenmanagements und des staatlichen Katastrophenschutzmanagements;Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung. Internationale Katastrophenhilfe.Angelegenheiten des Zivilschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus fallen.Verkehrserziehung und Verkehrsstatistik sowie Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen der Mitwirkung der Organe der Bundespolizei in Angelegenheiten der Straßenpolizei.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
3.Ziffer 3Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
5.Ziffer 5Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten des Namensrechts, Führung der Personenstandsverzeichnisse und administrative Eheangelegenheiten.
6.Ziffer 6Angelegenheiten der Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung sowie Angelegenheiten der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerinitiativen.
7.Ziffer 7Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
8.Ziffer 8Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
9.Ziffer 9Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
10.Ziffer 10Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
11.Ziffer 11Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
12.Ziffer 12Angelegenheiten der strategischen Netz- und Informationssicherheit.
13.Ziffer 13Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
I. Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastrukturrömisch eins. Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
1.Ziffer einsVerkehrspolitik.Dazu gehören insbesondere auch die verkehrspolitischen Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
2.Ziffer 2Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.Dazu gehören insbesondere auch:Regulierung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Netz).Schiffseichung.Schifffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.Flugsicherung, Flugwetterdienst.Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
3.Ziffer 3Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Bundesstraßen.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus.
5.Ziffer 5Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.Dazu gehören insbesondere auch:Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, sowie an der Alpen Straßen Aktiengesellschaft und der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft, solange der Bund Aktionär dieser Gesellschaften ist.
6.Ziffer 6Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
7.Ziffer 7Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs.
8.Ziffer 8Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
9.Ziffer 9Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
(Anm.: Z 10 aufgehoben durch Z 79b, BGBl. I Nr. 10/2025)Anmerkung, Ziffer 10, aufgehoben durch Ziffer 79 b,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2025,)
11.Ziffer 11Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus fallen.Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
12.Ziffer 12Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
13.Ziffer 13Weltraumangelegenheiten.
J. Bundesministerium für Justiz
1.Ziffer einsAngelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.Angelegenheiten des Handelsrechts einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts.Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.Vertragsversicherungsrecht.Kartellrecht.Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts.Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind.Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.
2.Ziffer 2Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
3.Ziffer 3Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der ordentlichen Gerichte, der Kartellgerichte und des schiedsrichterlichen Verfahrens.
5.Ziffer 5Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
6.Ziffer 6Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.Dazu gehören insbesondere auch:Exekutionswesen.Angelegenheiten des Vollzuges der Verwahrungs- und der Untersuchungshaft sowie von gerichtlichen Strafen, von vorbeugenden Maßnahmen und gerichtlichen Erziehungsmaßnahmen.Angelegenheiten der Resozialisierung einschließlich der Bewährungshilfe.Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Justizwache.Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie von Justizbehörden zu vollziehen sind.
7.Ziffer 7Insolvenz- und Anfechtungsrecht.
8.Ziffer 8Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
9.Ziffer 9Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Ziffer 4, genannten Gerichte.
10.Ziffer 10Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
11.Ziffer 11Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
12.Ziffer 12Organisatorische Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.
13.Ziffer 13Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
14.Ziffer 14Rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung.
K. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
1.Ziffer einsAngelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.Dazu gehören insbesondere auch:Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Angelegenheiten der Entwicklung des ländlichen Raumes.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.Dazu gehören insbesondere auch:Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Wildbach- und Lawinenverbauung.
3.Ziffer 3Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.Dazu gehören insbesondere auch:Qualitätsklassenregelungen, Pflanzenzucht- und Saatgutwesen.Importausgleich; Absatz- und Verwertungsmaßnahmen.Zollbestätigungsverkehr.Vorratshaltung.
4.Ziffer 4Regelung der Ein- und Ausfuhr
a)Litera avon Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
b)Litera bhinsichtlich phytosanitärer Belange.
5.Ziffer 5Weinrecht und Weinaufsicht.
6.Ziffer 6Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
7.Ziffer 7Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.Dazu gehören insbesondere auch:Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus fällt.Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß § 31 WRG 1959.Angelegenheiten der Ersatzvornahme in Verfahren gemäß Paragraph 31, WRG 1959.Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie sowie deren Förderung.Angelegenheiten des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.
8.Ziffer 8Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
9.Ziffer 9Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
9a.Ziffer 9 aAngelegenheiten der Berufsausbildung der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft.
10.Ziffer 10Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
11.Ziffer 11Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
12.Ziffer 12Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
13.Ziffer 13Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
14.Ziffer 14Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
15.Ziffer 15Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
16.Ziffer 16Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds.
17.Ziffer 17Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds.
18.Ziffer 18Allgemeine Angelegenheiten des Klima- und Umweltschutzes.Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Klimaschutzpolitik einschließlich Kohlenstoffmanagement mit Ausnahme der Kohlendioxidspeicherung im Rahmen des Bergbaus.Allgemeine Umweltschutzpolitik.Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes.Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes.Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung.Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle.Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung fällt.Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.Angelegenheiten der Umweltförderung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus fallen.
19.Ziffer 19Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002).Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der Paragraphen 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002).
20.Ziffer 20Angelegenheiten des Artenschutzes.
21.Ziffer 21Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
22.Ziffer 22Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
23.Ziffer 23Angelegenheiten des Giftverkehrs.
24.Ziffer 24Angelegenheiten der Kernenergie; allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
L. Bundesministerium für LandesverteidigungMilitärische Angelegenheiten.
1.Ziffer einsAngelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums fürInnovation, Mobilität und Infrastruktur fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten des Handels und der Verrichtung von Dienstleistungen.Angelegenheiten des Gewerberechts.Angelegenheiten des Ladenschlusses.Gewerbliche und industrielle Forschung. Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsforderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
2.Ziffer 2Angelegenheiten der Wirtschafts- und Strukturpolitik auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums fallen.
3.Ziffer 3Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft oder unter Z 2 oder 4 fällt.Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft oder unter Ziffer 2, oder 4 fällt.
4.Ziffer 4Angelegenheiten der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fallen.
5.Ziffer 5Wettbewerbsangelegenheiten.Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der staatlichen Beihilfen und der Wettbewerbskontrolle.
6.Ziffer 6Angelegenheiten des Energiewesens.Angelegenheiten der Energiewirtschaft und deren Planung sowie die Angelegenheiten der Bewirtschaftung von Energie.Starkstromwegerecht.Förderung der Transformation der Industrie und Förderung der Energieeffizienz im Rahmen der Umweltförderung.Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich aller Energieträger.
6a.Ziffer 6 aAngelegenheiten der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
7.Ziffer 7Angelegenheiten des Tourismus.
8.Ziffer 8Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Industrie selbständig Berufstätigen.
9.Ziffer 9Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder einschließlich ihrer beruflichen Vertretung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
10.Ziffer 10Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland einschließlich Exportcluster sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration, um Angelegenheiten des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE handelt.
11.Ziffer 11Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich in den in Z 10 genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.Unbeschadet Artikel 65, Absatz eins, BVG Vertretung der Republik Österreich in den in Ziffer 10, genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.
12.Ziffer 12Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO, wobei jedoch mit dieser im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu verkehren ist.
13.Ziffer 13Verkehr auch mit anderen österreichischen Vertretungsbehörden als der in Z 12 genannten im Ausland in Angelegenheiten der Z 10 im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.Verkehr auch mit anderen österreichischen Vertretungsbehörden als der in Ziffer 12, genannten im Ausland in Angelegenheiten der Ziffer 10, im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
14.Ziffer 14Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung einschließlich der Koordination der wirtschaftlichen Landesverteidigung.
15.Ziffer 15Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen, die Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus, insbesondere:
a)Litera aKoordination der hochbaulichen Bedarfs- und Beschaffungsplanung (Standorte, Objekte, Nutzungen, Ausstattung, Kostenrahmen) auf Basis der mittel- und langfristigen Ziel- und Infrastrukturplanungen der Bundesministerien;
b)Litera bErarbeitung von Prioritäten, Investitions- und Finanzierungsplänen für den Neubau, den Ausbau und die Erhaltung in Zusammenarbeit mit den nutzenden Ressorts;
c)Litera cErarbeitung technischer und technisch-wirtschaftlicher Leitlinien;
d)Litera dKoordinierte Begutachtung von Projekten zur Wahrung bundeseinheitlicher Standards der Raumerfordernisse, der Umweltgerechtigkeit (Schadstoffbelastung, Energieeinsparung) sowie der architektonischen und funktionellen Gestaltung; dies im Rahmen des jeweiligen Termin- und Kostenplanes;
e)Litera eSammlung und Auswertung von Raum- und Objektdaten der von Bundeseinrichtungen genutzten oder von Gesellschaften des Bundes genutzten Liegenschaften;
f)Litera fAngelegenheiten des Abschlusses von für die Bundesverwaltung verbindlichen Rahmenverträgen auf dem Gebiet der Beschaffung von Energielieferungen;
g)Litera gdie Koordination des gesamten Raummanagements des Bundes im In- und Ausland, einschließlich in Bestand genommener Objekte und solcher, die ansonsten in die Verwaltung eines anderen Ressorts fallen;
h)Litera hdie Erarbeitung eines Bedarfsplanes für die gesamte Raumnutzung des Bundes unter Zugrundelegung der Planungen der Fachressorts als Grundlage für die Mietenbudgetierung;
i)Litera idie Bestimmungen der lit. g und h gelten für das Bundesministerium für Landesverteidigung nur insoweit, als dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 23 des Bundesimmobiliengesetzes, BGBl. I Nr. 141/2000, umfasst sind.die Bestimmungen der Litera g und h gelten für das Bundesministerium für Landesverteidigung nur insoweit, als dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Paragraph 23, des Bundesimmobiliengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2000,, umfasst sind.
Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Schönbrunner Tiergartengesellschaft m.b.H., solange der Bund Gesellschafter ist.
16.Ziffer 16Bundesmobilienverwaltung.Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Hofmobiliendepots – Möbel Museum Wien und der Silberkammer.
17.Ziffer 17Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens.Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten des Wiederaufbaues der durch die Kriegsereignisse zerstörten Bauten; Wohnbauförderung einschließlich der Angelegenheiten der zu diesem Zweck errichteten Fonds. Volkswohnungswesen und Kleingartenwesen.Enteignung zum Zweck der Assanierung und andere Assanierungsmaßnahmen.Bautechnische Angelegenheiten des Zivilschutzes sowie der Raum- und Landesplanung. Angelegenheiten der Koordination der raumbezogenen Grundlagen im Krisenmanagement.
18.Ziffer 18Technisches Versuchswesen; Beschussangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen; Angelegenheiten der Punzierungskontrolle; Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen mit Ausnahme des Punzierungswesens; Normenwesen.
19.Ziffer 19Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sowie Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet.
20.Ziffer 20Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
21.Ziffer 21Angelegenheiten des Maschinen- und Kesselwesens.
22.Ziffer 22Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretungen.
23.Ziffer 23Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von Nukleartechnologie.
24.Ziffer 24Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
25.Ziffer 25Angelegenheiten des ERP-Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen Angelegenheiten.
26.Ziffer 26Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.Dazu gehören insbesondere auch:Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, eingerichteten Gesellschaften.Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, eingerichteten Gesellschaften.Angelegenheiten der ÖBAG und deren Beteiligungen.Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den Unternehmungen im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, BGBl. I Nr. 143/1998 Art. 2.Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den Unternehmungen im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 1998, Artikel 2,Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H.
In Kraft seit 01.04.2025 bis 31.12.9999
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