§ 17a BMG

BMG - Bundesministeriengesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(1) Abschnitt H Z 1 und Abschnitt M Z 13 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 256/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(2) § 17 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 25/1993 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(3) § 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 550/1994 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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