Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. | Vollendung des 18. Lebensjahres, | |||||||||
2. | körperliche und geistige Eignung, | |||||||||
3. | Zuverlässigkeit und | |||||||||
4. | ordnungsgemäßer Abschluss der Berufsjägerausbildung entsprechend der von der Steirischen Landesjägerschaft erlassenen Berufsjäger Ausbildungsordnung. | |||||||||
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008 |
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