Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2025
Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.Ziffer einsVollendung des 18. Lebensjahres,
2.Ziffer 2körperliche und geistige Eignung,
3.Ziffer 3Zuverlässigkeit und
4.Ziffer 4ordnungsgemäßer Abschluss der Berufsjägerausbildung entsprechend der von der Steirischen Landesjägerschaft erlassenen Berufsjäger Ausbildungsordnung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2008,
In Kraft seit 25.07.2008 bis 31.12.9999
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