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Zur Prüfung werden nur Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten des Europäischen WirtschaftsraumesPersonen zugelassen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, die für öffentliche Sicherheitsorgane geforderte Eignung aufweisen und die Berufsjägerausbildung entsprechendfolgende Voraussetzungen erfüllen:
Zur Prüfung werden nur Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten des Europäischen WirtschaftsraumesPersonen zugelassen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, die für öffentliche Sicherheitsorgane geforderte Eignung aufweisen und die Berufsjägerausbildung entsprechendfolgende Voraussetzungen erfüllen: