Der Prüfungsstoff hat zu umfassen:
a) | Rechtskunde: mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten im Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten des Jagdschutzpersonals; Waffengesetz; Forstgesetz; Naturschutz; Landschaftspflege und Umweltschutz; | |||||||||
b) | Wildkunde: biologische und ökologische Wildbewirtschaftung, Wildernährung, Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung; | |||||||||
c) | Wildzählung; Abschußplanung; Jagdausübung; | |||||||||
d) | Waffenkunde und Gebrauch von Waffen; | |||||||||
e) | Erstellung und Erhaltung jagdlicher Reviereinrichtungen; | |||||||||
f) | forstliche Ausbildung: Waldbau, Forstnutzung, Forsttechnik, Baukunde, Meßkunde, Holzverwertung; Forstschutz; | |||||||||
g) | Erkennen, Verhüten und Ermitteln von Wildschäden; | |||||||||
h) | Schutz des Wildes und Jagdschutz; | |||||||||
i) | Jagdhundewesen; | |||||||||
j) | Arbeits und Sozialrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. | |||||||||
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008 |
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