§ 19 BHygG

BHygG - Bäderhygienegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1.

hinsichtlich § 1 Abs. 4, § 17 Abs. 7 und 8 und § 17a Abs. 4 der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und

2.

hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Gesundheit

betraut.

In Kraft seit 16.07.2009 bis 31.12.9999
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