§ 19 BHygG

Bäderhygienegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2009 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1.

hinsichtlich § 1 Abs. 3 4und, § 17 Abs. 7 und 8 und § 17a Abs. 4 der Bundesminister für wirtschaftliche AngelegenheitenWirtschaft, Familie und Jugend und

2.

hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz

betraut.

Stand vor dem 15.07.2009

In Kraft vom 01.01.1997 bis 15.07.2009

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1.

hinsichtlich § 1 Abs. 3 4und, § 17 Abs. 7 und 8 und § 17a Abs. 4 der Bundesminister für wirtschaftliche AngelegenheitenWirtschaft, Familie und Jugend und

2.

hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz

betraut.

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