Folgende Veranstaltungen dürfen nur auf Grund einer Bewilligung durchgeführt werden:
1. | Varieté- und Revueveranstaltungen, | |||||||||
2. | Musikfestivals, | |||||||||
3. | Zirkusveranstaltungen, | |||||||||
4. | Tierschauen mit Raubtieren, | |||||||||
5. | Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden, | |||||||||
6. | Sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Gemeinde hinaus erstreckt, | |||||||||
7. | öffentliche Filmvorführungen. |
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