§ 3 Bgld. VBFG Volksbefragung auf Grund eines Beschlusses der Landesregierung

Bgld. VBFG - Burgenländisches Volksbefragungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Der Beschluß der Landesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung ist unverzüglich im Landesamtsblatt kundzumachen. Er hat die Frage einschließlich allfälliger Entscheidungsmöglichkeiten zu enthalten.

In Kraft seit 04.10.1982 bis 31.12.9999
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