Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Zur Errichtung einer Stiftung sind die Stiftungserklärung (§ 6) und die behördliche Entscheidung, daß die Stiftungserrichtung zulässig ist (§ 8), erforderlich.
In Kraft seit 27.06.1995 bis 31.12.9999
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