§ 110 Bgld. LVBG 2013

Bgld. LVBG 2013 - Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Das Monatsentgelt der Kindergartenaufsichtspersonen beträgt:

in der Entlohnungsstufe

in der

Entlohnungsgruppe l2a2

Euro

1

3.243,50

2

3.321,82

3

3.400,37

4

3.499,07

5

3.667,90

6

3.861,32

7

4.060,84

8

4.283,06

9

4.506,06

10

4.731,83

11

4.958,04

12

5.183,70

13

5.409,69

14

5.629,59

15

5.815,50

16

6.009,40

17

6.207,70

18

6.347,10

19

-

 

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 110 Bgld. LVBG 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 110 Bgld. LVBG 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 110 Bgld. LVBG 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 110 Bgld. LVBG 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 110 Bgld. LVBG 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 109 Bgld. LVBG 2013
§ 111 Bgld. LVBG 2013